So unterstützt Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb

10. Februar 2026

So unterstützt Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine zentrale Rolle bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Arbeitsschutz.

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu werden, ist eine spezielle Ausbildung erforderlich.

  • Grundausbildung (Teil 1 der Sifa-Ausbildung)
  • Vertiefungsphase mit betrieblichen Praxisaufträgen
  • Abschlussphase mit sicherheitstechnischem Projekt

Voraussetzungen für die Tätigkeit

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Studium
  • Berufspraxis von mindestens zwei Jahren
  • Teilnahme an der vorgeschriebenen Ausbildung

Typische Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Ableiten von Maßnahmen
  • Durchführung von Schulungen
  • Mitwirkung in Arbeitsschutzausschüssen

Wann eine externe Fachkraft sinnvoll ist

Für kleinere Betriebe oder zeitlich begrenzten Bedarf bietet sich die Beauftragung einer externen Sicherheitsfachkraft an. Externe Fachkräfte bringen aktuelles Fachwissen mit und sind sofort einsatzbereit.

Wann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht ist

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung einer Sifa. Die konkrete Einsatzzeit ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2.

Aufgaben laut DGUV Vorschrift 2

  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisung der Mitarbeitenden
  • Beratung bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze
  • Unfallanalyse und Präventionsstrategie
  • Mitwirkung bei sicherheitstechnischen Prüfungen