Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Mitarbeitenden verpflichtend
31. März 2026
Sicherheitsbeauftragte künftig erst ab 50 Mitarbeitenden verpflichtend
Der Bundestag hat am 26. März 2026 der Anhebung des Schwellenwerts zugestimmt. Künftig gilt die Pflicht erst ab 50 Beschäftigten (bisher: 20).
Was sich ändert
Für kleinere Unternehmen entfällt nicht automatisch jede Verantwortung. Die Gefährdungsbeurteilung rückt stärker in den Mittelpunkt.
Warum Sicherheitsbeauftragte weiter relevant bleiben
Auch wenn der Schwellenwert angehoben wird, bleibt die Rolle der Sicherheitsbeauftragten wichtig. Gut organisierter Arbeitsschutz kann langfristig Ausfallzeiten reduzieren und die Sicherheitskultur stärken.